Neues zur Mütterrente

Zum 2. Mal ist jetzt erfreulicherweise eine Änderung zur Mütterrente beschlossen worden.

Nachdem im 1. Schritt für die Mütter (oder Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, pro Kind ein weiteres Erziehungsjahr angerechnet wurde, gibt es jetzt einen 2. Schritt:

Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, soll es nochmals einen halben Entgeltpunkt mehr geben, was ca. 16,00 EUR (West) bzw. ca. 15,35 EUR (Ost) monatlich entspricht.

Die Änderung soll zum 1.1.2019 greifen.

Im Vergleich zu den Kindern, die ab 1992 geboren wurden, ist es dann zwar immer noch ein halber Punkt weniger – aber vielleicht gibt es ja irgendwann einen 3. Schritt mit kompletter Gleichstellung.