
Berufsjubiläum
Seit 25 Jahren bin ich nun schon in der Rentenberatung tätig, ein schöner Grund um heute ganz herzlich DANKE zu sagen an meine Mandanten!
Rentenberatung in Celle
Berufsjubiläum
Seit 25 Jahren bin ich nun schon in der Rentenberatung tätig, ein schöner Grund um heute ganz herzlich DANKE zu sagen an meine Mandanten!
Neben der Altersrente kann mittlerweile unbegrenzt Hinzuverdienst erzielt werden.
Das macht es sehr interessant, die Rente zu beziehen und nebenher noch zu arbeiten.
Dabei gibt es aber einige wichtige Punkte zu beachten, die ich Ihnen gern genau erkläre, wenn Sie mich beauftragen.
Gute Nachrichten gibt es für Bezieher einer vorgezogenen Altersrente: Die Hinzuverdienstgrenze wird auch für das Kalenderjahr 2022 angehoben, nachdem auch schon für die Jahre 2020 und 2021 eine Anhebung erfolgt war.
Für das Kalenderjahr 2022 liegt die Hinzuverdienstgrenze neben der vorgezogenen vollen Altersrente bei 46.060,00 EUR brutto.
Diese Regelung ist finanziell höchst interessant für jemanden, der schon eine vorgezogene Altersrente beziehen kann. Rente und Tätigkeit können häufig prima miteinander kombiniert werden und es werden Einnahmen aus der Rente und der Tätigkeit nebeneinander erzielt.
Ob diese Kombination bei Ihnen persönlich möglich und sinnvoll ist, prüfe ich im Rahmen einer Mandatierung gern für Sie.
Im Nomos Verlag ist gerade ein Großkommentar zum Arbeits- und Sozialstrafrecht erschienen, an dem ich als Autorin mitgewirkt habe. Ich habe die Bußgeldvorschriften § 320 SGB VI und § 13 AltZertG kommentiert.
http://www.nomos-shop.de/isbn/978-3-8487-4299-8
Beim Abzug der Krankenkassenbeiträge ist bei Betriebsrenten und Leistungen aus Direktversicherungen ab dem 1.1.2021 ein höherer Freibetrag zu berücksichtigen, nämlich monatlich 164,50 EUR (vorher vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2020 waren es 159,25 EUR). Für Pflegeversicherungsbeiträge gilt der Freibetrag nach wie vor nicht.
Nicht jeder Bezieher einer Betriebsrentne oder einer Leistung aus einer Direktversicherung wird jedoch von dieser Erhöhung des Freibetrags profitieren, da viele Krankenkassen zum 1.1.2021 den Zusatzbeitrag erhöht haben, so daß „unterm Strich“ nicht unbedingt weniger Beiträge zu zahlen sind.
Kurz vor Weihnachten kommen gute Nachrichten genau richtig:
Die Regelung bezüglich einer höheren Hinzuverdienstgrenze neben der vorgezogenen Altersrente wurde für das Kalenderjahr 2021 verlängert.
Und noch besser: die Hinzuverdienstgrenze wurde sogar noch etwas angehoben. Neben der vollen vorgezogenen Altersrente dürfen im Kalenderjahr 2021 bis zu 46.060 EUR brutto hinzu verdient werden, ohne daß die Rente dadurch gekürzt würde.
Der Hinzuverdienstdeckel wird auch im Jahr 2021 nicht angewandt.
Wer schon eine Altersrente beziehen könnte, daneben aber Lust hat, weiter zu arbeiten, für den ist diese Regelung sehr interessant, um“doppelte Einnahmen“ zu haben.
Eine Beratung ist vor der Rentenantragstellung aber in jedem Fall sinnvoll, um eventuell daraus resultierende negative Folgen vorher abwägen zu können.
Zum 1.7.2020 wurden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst, im Westen um 3,45 %, im Osten um 4,20 %.
Der aktuelle Rentenwert wurde von vorher 33,05 EUR im Westen auf nun 34,19 EUR erhöht. Im Osten erfolgte eine Erhöhung des aktuellen Rentenwertes von 31,89 EUR auf 33,23 EUR.
Je nachdem, ob die Rente monatlich im voraus oder aber nachträglich gezahlt wird, merken Rentner diese Erhöhung jetzt schon auf Ihrem Konto oder erst Ende Juli.
Am 27.3.2020 ist im Rahmen eines Sozialschutz-Paketes eine gravierende Gesetzesänderung eingetreten.
Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze wurde für das Jahr 2020 von vorher 6.300,00 EUR auf nunmehr 44.590,00 EUR heraufgesetzt.
Die Regelungen zum Hinzuverdienstdeckel finden im Jahr 2020 keine Anwendung.
Das bedeutet für Rentner, daß diese nun viel mehr neben ihrer Rente hinzuverdienen dürfen als vorher bis es zu einer Anrechnung auf die Rente kommt.
Durch das neue Gesetz kommt für viele nun ein früherer Rentenbeginn in Frage. Lassen Sie sich dazu beraten, wenn Sie geplant haben, im Jahr 2020 in Rente zu gehen!
Im Jahr 2021 wird die Hinzuverdienstgrenze voraussichtlich wieder bei 6.300,00 EUR im Kalenderjahr liegen.
Auch in Zeiten, in denen Corona viele Aktivitäten lahmlegt, sind eine Rentenberatung oder ein Rentenantrag möglich. Die Beratung und auch eine umfangreiche Besprechung können problemlos am Telefon durchgeführt werden. Unterlagen oder Anträge können per Post, E-Mail oder Fax versandt werden. Rufen Sie mich gern an, dann besprechen wir das Vorgehen in Ihrem persönlichen Fall.
Ab Januar 2019 gibt es eine erfreuliche Beitragsentlastung für Rentner beim Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung.
Bisher mußte der Zusatzbeitrag vom Rentner vollständig allein getragen werden. Der Beitrag von durchschnittlich 1,1 % der Rente wurde gleich von der Rente abgezogen.
Zum 1.1.2019 wird die Beitragsparität eingeführt. Das bedeutet, daß der Zusatzbeitrag zur Hälfte vom Rentenversicherungsträger übernommen wird. Der Rentner selbst zahlt nur noch die andere Hälfte des Zusatzbeitrags von seiner Rente. Dadurch wird der Rentner um ca. 0,5 % entlastet.