Hinzuverdienstgrenze 2022 angehoben

Gute Nachrichten gibt es für Bezieher einer vorgezogenen Altersrente: Die Hinzuverdienstgrenze wird auch für das Kalenderjahr 2022 angehoben, nachdem auch schon für die Jahre 2020 und 2021 eine Anhebung erfolgt war.

Für das Kalenderjahr 2022  liegt die Hinzuverdienstgrenze neben der vorgezogenen vollen Altersrente bei 46.060,00 EUR brutto.

Diese Regelung ist finanziell höchst interessant für jemanden, der schon eine vorgezogene Altersrente beziehen kann. Rente und Tätigkeit können häufig prima miteinander kombiniert werden und es werden Einnahmen aus der Rente und der Tätigkeit nebeneinander erzielt.

Ob diese Kombination bei Ihnen persönlich möglich und sinnvoll ist, prüfe ich im Rahmen einer Mandatierung gern für Sie.