Neuer Freibetrag für Betriebsrentner und Direktversicherte

Beim Abzug der Krankenkassenbeiträge ist bei Betriebsrenten und Leistungen aus Direktversicherungen ab dem 1.1.2021 ein höherer Freibetrag zu berücksichtigen, nämlich monatlich 164,50 EUR (vorher vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2020 waren es 159,25 EUR).  Für Pflegeversicherungsbeiträge gilt der Freibetrag nach wie vor nicht.

Nicht jeder Bezieher einer Betriebsrentne oder einer Leistung aus einer Direktversicherung wird jedoch von dieser Erhöhung des Freibetrags profitieren, da viele Krankenkassen zum 1.1.2021 den Zusatzbeitrag erhöht haben, so daß „unterm Strich“ nicht unbedingt weniger Beiträge zu zahlen sind.

Zusatzbeitrag: Gute Nachrichten für Rentner

Ab Januar 2019 gibt es eine erfreuliche Beitragsentlastung für Rentner beim Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung.

Bisher mußte der Zusatzbeitrag vom Rentner vollständig allein getragen werden. Der Beitrag von durchschnittlich 1,1 % der Rente wurde gleich von der Rente abgezogen.

Zum 1.1.2019 wird die Beitragsparität eingeführt. Das bedeutet, daß der Zusatzbeitrag zur Hälfte vom Rentenversicherungsträger übernommen wird. Der Rentner selbst zahlt nur noch die andere Hälfte des Zusatzbeitrags von seiner Rente. Dadurch wird der Rentner um ca. 0,5 % entlastet.