Krankenversicherung der Rentner

Seit dem 01.08.2017 gibt es eine Neuregelung, die auch für Bestandsrentner interessant sein kann. Wer ein Kind hat oder hatte (es zählen nicht nur leibliche Kinder sondern auch Stiefkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder) bekommt pro Kind auf Antrag 3 Jahre gutgeschrieben, die für die Erfüllung der Vorversicherungszeit mitzählen. Wer ansonsten die Vorversicherungszeit nicht erfüllen konnte, weil er zu lange privat krankenversichert oder ohne Krankenversicherung war, kann möglicherweise durch diese Neuerung doch noch in der Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden. Ist für Sie persönlich ein solcher Antrag sinnvoll? Lassen Sie sich gern von mir beraten.